Systematische Prüfungen und Inspektionen für Ihre Park- und Garagenbauten –online basiert und bundesweit im Abo.

FAQ zum PGS

Häufige Fragen zum PGS

Ihr Wissenstransfer für den systematischen Substanzerhalt und maximale Rechtssicherheit.


Was ist ein Oberflächenschutzsystem (OS) und warum ist es in Tiefgaragen so wichtig?

Die Bezeichnung „Oberflächenschutz“ führt oft in die Irre. Es geht hierbei nicht um Kosmetik oder eine schöne Farbe, sondern um den elementaren Schutz des gesamten Stahlbetonbauteils. In der Praxis kommen hier meist flüssige Hochleistungskunststoffe zum Einsatz, die direkt vor Ort aufgetragen werden und zu einem mehrschichtigen Schutzpanzer aushärten. Dieser Panzer sorgt dafür, dass Feuchtigkeit und aggressive Tausalze (Chloride), die Fahrzeuge im Winter einschleppen, niemals den Beton oder die darunter liegende Stahlbewehrung erreichen. Ohne ein intaktes OS-System droht unsichtbarer, gefährlicher Lochfraß am Bewehrungsstahl.


Reicht es nicht aus, wenn der Hausmeister oder ein Handwerker die Garage regelmäßig "in Augenschein" nimmt?

Nein, definitiv nicht. Eine reine Sichtprüfung ohne systematisches Protokoll ist rechtlich und technisch ein Blindflug. Mikrorisse oder beginnende Chloridschäden im Beton sind mit dem bloßen Auge oft erst zu erkennen, wenn es bereits zu spät ist und Betonbrocken abplatzen. Das PGS prüft systematisch, digital basiert und nach klaren DBV-Vorgaben. Wir dokumentieren den echten Ist-Zustand, um Schäden im Keim zu ersticken, bevor teure Sanierungen nötig werden.


Warum bietet die PGS / CASTELL keine eigenen Sanierungen an?

Das ist unser wichtigstes Qualitätsversprechen: Absolute Hersteller- und Ausführungsneutralität. Wenn ein Sanierungsbetrieb Ihre Garage prüft, schwingt im Hintergrund immer ein wirtschaftliches Interesse daran mit, Ihnen eine teure Sanierung zu verkaufen. Wir führen selbst keine Reparaturen oder Sanierungen durch. Wir liefern Ihnen die nackte, unbefangene Wahrheit als unabhängige Prüfinstanz. So können Sie Angebote von Handwerkern später auf Augenhöhe vergleichen – ohne, dass man Ihnen unnötige Maßnahmen aufschwatzt.


Was passiert, wenn bei der PGS-Inspektion Mängel am Oberflächenschutzsystem festgestellt werden?

Durch unser klares Risiko-Ampelsystem sehen Sie sofort auf einen Blick, wo akuter Handlungsbedarf besteht. Bei einer Einstufung auf „Gelb“ oder „Rot“ erhalten Sie von uns eine herstellerunabhängige Entscheidungsgrundlage. Sie wissen dadurch ganz genau, welche Schritte technisch notwendig sind, und können Angebote von Sanierungsbetrieben auf Augenhöhe vergleichen. Das schützt Sie effektiv davor, dass Ihnen überteuerte oder unnötige Maßnahmen aufgeschwatzt werden.


Wer führt die Inspektionen durch und gilt das PGS-Angebot bundesweit?

Ja, wir bieten unseren Service bundesweit an. Alle Inspektionen werden ausschließlich durch qualifizierte und sachkundige Fachkräfte durchgeführt, die im Bereich des Beton- und Substanzerhalts umfassend geschult sind. Egal wo sich Ihre Objekte befinden: Durch unser standardisiertes System garantieren wir überall die exakt gleiche, kompromisslose Prüfqualität nach den strengen Richtlinien des DBV. Alle Daten fließen zentral in Ihrer PGS Cloud zusammen – für maximale Transparenz an jedem Standort.


Wie funktioniert das online-basierte Scheckheft und wie greife ich auf meine Daten zu?

Nach der Inspektion erhalten Sie von uns einen direkten, geschützten Link für Ihr Objekt. Diesen Link können Sie ganz einfach als Lesezeichen in Ihrem eigenen Webbrowser speichern oder direkt in Ihre Verwalter-Software einbinden. Das bedeutet für Sie: Kein lästiges Einloggen mit Benutzernamen und Passwörtern, kein Suchen in externen Systemen. Ein einziger Klick genügt, und Sie haben sofort vollen Zugriff auf die digitale Patientenakte Ihres Objekts inklusive aller Prüfberichte, dem DBV-Bauwerksbuch und der lückenlosen Fotodokumentation in der PGS Cloud.


Wie wird das Parkhaus- und Garagen-Scheckheft abgerechnet?

Unser System ist – genau wie eine professionelle Warenwirtschaft – auf eine langfristige, verlässliche Zusammenarbeit und kontinuierliche Überwachung ausgelegt. Die Abrechnung ist fair, transparent und modular aufgebaut:

  1. Einmalige Onboarding-Gebühr: Für die digitale Ersteinrichtung des Objekts und das Anlegen der digitalen Patientenakte in der PGS Cloud.

  2. Jährliche Grundgebühr: Für die kontinuierliche Bereitstellung des Systems und den direkten Browser-Zugriff auf Ihre Daten.

  3. Flächen-Zuschlag: Ein präziser, kalkulierbarer Beitrag, der sich exakt nach den Quadratmetern der Grundfläche Ihres Parkhauses oder Ihrer Garage richtet.

Durch diese Struktur zahlen Sie nur das, was Sie auch wirklich an Fläche nutzen, und sichern sich die dauerhafte Rechtssicherheit im bequemen Abo-Modell.


Wie hilft mir das PGS bei der nächsten Eigentümerversammlung (WEG)?

Das PGS ist Ihr perfektes Werkzeug für die Beirats- und Eigentümerkommunikation. Statt mit kompliziertem Fach-Chinesisch zu argumentieren, zeigen Sie der Gemeinschaft einfach unseren klaren, digitalen Bericht mit dem einfachen Risiko-Ampelsystem. Jeder Eigentümer versteht sofort den Unterschied zwischen „Grün“ (alles sicher) und „Rot“ (akuter Handlungsbedarf). Sie als Verwalter belegen damit schwarz auf weiß, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachkommen und schützen die Gemeinschaft vor unvorhersehbaren Sonderumlagen.


Welche rechtliche Sicherheit bietet das PGS mir als Hausverwalter persönlich?

Als Verwalter stehen Sie beim Substanzerhalt von Tiefgaragen mit einem Bein im Haftungsrisiko, wenn Schäden verschleppt werden. Das PGS basiert strikt auf den Richtlinien des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins (DBV). Mit unserem online-basierten Scheckheft im Abo haben Sie eine lückenlose, rechtssichere Dokumentation in der Hand. Sie können gegenüber Eigentümern, Gerichten und Versicherungen jederzeit per Klick nachweisen, dass Sie das Bauwerk professionell und fortlaufend überwachen lassen. Ihr persönliches Haftungsrisiko wird damit effektiv neutralisiert.


Wie flexibel ist das PGS-Abo und wie sind die Vertragslaufzeiten?

Unser System ist auf den kontinuierlichen, jährlichen Schutz Ihrer Immobilie ausgelegt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt daher 24 Monate, um die Ersteinrichtung und die ersten Prüfzyklen sauber abzudecken. Danach verlängert sich das Scheckheft-Abo jeweils um ein weiteres Jahr und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Sollten Sie ein Objekt verkaufen oder die Verwaltung abgeben, finden wir eine unkomplizierte Lösung zur Übertragung des digitalen Links auf den Nachfolger – schließlich geht es um den Werterhalt des Gebäudes.